Aktuelles Arbeitsrecht

Willkommen in der Rubrik "Aktuelles Arbeitsrecht". Hier erfahren Sie mehr über dieses Rechtsgebiet und bleiben auf dem neusten Stand.

Arbeitgeber muss sich darum kümmern, dass Arbeitnehmer Urlaub nimmt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer den Urlaub recht-zeitig nimmt. Stellt der Arbeitgeber das nicht sicher, verfällt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht. Der Arbeitnehmer kann nicht in Anspruch genommenen Urlaub für die letzten Jahre nachfor-dern oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung beanspruchen.

 

BAG v. 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

 

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Keine Pflicht zum Personalgespräch bei Krankheit

Ein Arbeitnehmer ist während der Erkrankung grundsätzlich nicht verpflichtet zum Persongespräch zu erscheinen. Denn das Personalgespräch gehört zu den Arbeitspflichten. Die aber muss der arbeitsunfähig erkrankte Mitarbeiter gerade nicht erbringen.

 

BAG, Urteil v. 02.11.2016 -  10 AZR 596/15

 

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5-Jahres-Befristung durch Tarifvertrag ist zulässig

Grundsätzlich ist die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser 2 Jahre darf 3 mal verlängert werden (insgeamt also 4 Befristungen). In Tarifverträgen kann allerdings auch eine bis zu 5 Jahre andauernde fortlaufende sachgrundlose Befristung zugelassen werden. 

 

                                                      BAG, Urteil v. 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

 

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Kündigung nach Drogenkonsum am Wochenende

Fristlose Kündigung für Lkw-Fahrer nach Drogenkonkonsum am Wochendende, auch wenn der Drogeneinfluss zum Zeitpunkt der Fahrt nicht feststand.

 

BAG, Urteil v. 20.10.2016 - 6 ARZ 471/15 

 

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Kürzung der Versorgungszusage bei Behinderung

Eine Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge (Versorungszusage), die eine Verkürzung der Ansprüche bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente vorsieht, ist keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung und verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 3 AGG).

 

                                                        BAG, Urteil v. 13.10.2016 -3 AZR 439/1

 

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