Praxistipp
Aufhebungsverträge sind gefährlich und unnötig, können aber unter
bestimmten Voraussetzungen erfolgreich angefochten werden.
Aufhebungsverträge führen in der Regel zu einer 12-wöchigen Sperrzeit. Sicher verhindert werden kann eine Sperrzeit hingegen durch einen
arbeitsgerichtlichen Vergleich nach vorausgegangener Kündigung. Allerdings wollen Arbeitgeber mitunter nicht kündigen. Sie wollen gerade vermeiden, dass der Arbeitnehmer zum Anwalt
geht, gegen die Kündigung klagt und im arbeitsgerichtlichen Verfahren über eine angemessene Abfindung verhandelt. Ziel auf Arbeitgeberseite ist häufig, eine (hohe) Abfindung zu
vermeiden. Deshalb kommt es vor, dass eine psychische Drucksituation geschaffen und der Arbeitnehmer veranlasst wird, unüberlegt einen Aufhebungsvertrag zu schließen, dies häufig zu
schlechten Bedingungen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer sich von diesem Aufhebungsvertrag nachträglich noch lösen kann. Das
Bundesarbeitsgericht hat einen (neuen) Weg aufgezeigt, wie der Arbeitnehmer aus dem Aushebungsvertrag herauskommt.
Tipp: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erweitert die Rechte der Arbeitnehmer. Aufhebungsverträge sind unwirksam, wenn sie unfair ausgehandelt
sind.
Mehr
erfahren Sie hier